Kopfsteuerbeschreibung der Fürstentümer Calenberg - Göttingen und Grubenhagen von 1689, Band XI, S.138
Nötiger Bericht
Bei der Beschreibung der Kopfsteuer in dem Amt Osterode haben die Leute auf der Freiheit nach dem Handwerk, und die in Lasfelde nach der Länderei als Kölner nicht können taxiert werden, weil die auf der Freiheit, obschon einige derselben ein Handwerk als Leineweber und Hausbäcker treiben, sich von solchem Handwerk nicht nähren, weder Gesellen noch Jungen darauf halten, sondern die Leineweber um die Frühlings- oder Bleichzelt nur etwa 5 oder 6 Wochen mit einem Tau arbeiten; die Bäcker auch das Brot, welches sie aus dem Korn, so sie auf Borg nehmen und nachgehends bezahlen, backen, selbst nach dem Harze tragen, sauren und schlechten Gewinn daran haben. Einige Einwohner in Lasfelde, ob sie zwar Kölner genannt werden können, auch ein oder der andere etwas Land haben, so ist solches aber so schlecht, indem, wann es im Jahr getragen, zwei brach liegen muß, daß der Morgen für 1, 2 oder höchstens 3 Reichsthaler verkauft wird; diese Leute auch keine eigenen Pferde haben, sondern ihr bischen Land für Lohn bestellen lassen; daher man in beiden Communen die Beschreibung nach der Tax der gemeinen Bürger in den kleinen Städten, welche weder brauen noch ein Handwerk treiben, 3 Classen zu 18 Mariengroschen, und sie als Tagelöhner, welches sie auch wahrhaftig sein, einrichten müssen. Jedoch ist allemal, wann jemand vorkommen, der von Handwerk etwas Nahrung oder sonst einiges Vermögen hat, danach taxiert und keiner verschont worden.
Von Franz Schimpf
Abgedruckt in: Heimatblätter für den süd-westl. Harzrand, Heft 5/6, 1959, Seite 46-50:
Wenn im letzten Weltkriege ein erheblicher Teil der Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover gerade an Akten der alten Aemter verloren gegangen ist, so ist doch auf der anderen Seite noch mancherlei wertvolles Quellenmaterial zur Geschichte auch unserer engeren Heimat erhalten geblieben und steht heute wieder für Forschungszwecke zur Verfügung.
So ist auch noch ein altes »Saal-Buch« .des Amtes Osterode aus dem Jahre 1670 vorhanden mit dem Untertitel »Beschreibunge des Fürstlichen Hauses undt Ampts Osteroda. Nach Anweisunge alter Nachrichtungen undt Urkunden, auch aufgerichteter Recesse beschrieben«, angefertigt in der Schreibstube des schon zwei Jahre später, im Juli 1672 verstorbenen Amtsmanns Johann Mengershausen. (Niedersächs. Staatsarchiv Hannover, Hannover Des. 74, Osterode, Dom. B. Fach 15, Nr. 12).
Aus dieser Amtsbeschreibung, aus der ich gelegentlich noch weitere Einzelheiten zu veröffentlichen beabsichtige, möchte ich heute das Verzeichnis der Amtsuntertanen auf der Freiheit vor Osterode bringen, das insgesamt 100 Namen umfaßt. Wenn ich an Stelle einer alphabetischen Anordnung, die an sich den Vorteil der besseren Uebersichtlichkeit 'hätte, die bei der Anfertigung des Saal-Buches gewählte Reihenfolge beibehalte, so darum, weil möglicherweise die 'einzelnen Personen entsprechend der Reihe der Häuser aufgeführt wurden, so daß diese Anordnung ihren wenn auch nicht ohne weiteres erkennbaren Sinn hat.
Am Schluß der Liste ist vermerkt: »Seindt theils Bergkleute auf den Eisensteins-Gruben, theils Nageil- undt Eimer-Bandtschmiede, theils Köhlers, Holtzhauers undt Tagelöhners, mehrentheils schlechten Vermögens«. Der Zufall will es, daf; gerade in jenen Jahren um 1670 die Kirchenbücher von St. Aegidien in Osterode; wohin die Freiheit auch damals schon eingepfarrt war, sehr ausführlich geführt wurden. So erschien es mir reizvoll, die einzelnen Namen an Hand der Kirchenbücher soweit wie möglich durch Berufsangaben — in einigen Fällen auch durch Angaben zu den Namen selbst — zu ergänzen. Diese Ergänzungen sind jeweils in Klammern gebracht. Der in der eigentlichen Liste mehrfach erscheinende Ausdruck »Häusling« besagt, daß der Betreffende kein Hausbesitzer, sondern nur Mieter war.
Wie weit diese Liste ein vollständiges Verzeichnis der Freiheiter Einwohner der damaligen Zeit darstellt, läßt sich natürlich nur schwer sagen. In den Büchern von St. Aegidien fand ich um 1670 noch folgende Namen, die im Saal-Buch nicht aufgeführt waren:
Michael Bock, Schulmeister auf der Freiheit
Steffen Gärtner, Köler
Valentin Kerl, Leinweber
Andreas Lobwasser, Knochenhauermeister
Henrich Merten, Kornhändler
Peter Nottdurft, Leinweber
Adam Schwarzmantel, Steinsetzer
Nicolaus Schwarzmantel, Steinsetzer
Henrich Wolff, Köler.
Anmerkung:
Der Text enthält folgende Berufe, die 1670 ausgeübt worden (Anzahl in Klammern):
Bäcker (1)
Knochenhauer (1)
Knochenhauermeister (1)
Kaufmann Göttingischer Bote (1)
Kornhändler (6x)
Leinweber (11x)
Barchentweber (1)
Bandschmied, auch Krüger (1)
Nagelschmied (3)
Pfannenschmied (1)
Schmied (3)
Eimerbandschmied (1)
Bergmann (4)
Steiger (1)
Spielmann (1)
Spielmann, früher Holzhauer (1)
Fuhrknecht (1)
Fuhrmann (3)
Köler (6)
Kölermeister (2)
Holzhauer (3)
Futterschneider (1)
Strohschneider (1)
Büchsenschäfter (1)
der die Korbgläser macht (1)
Kannengießer (1)
Reiter unter Herrn Oberst Rauchhaupt
Schneider (2)
Schnurmacher (1)
Schulmeister auf der Freiheit (1)
Steinsetzer (2)
Osteroder Kreisanzeiger 29.07.1997:
Schule 1637
Ein fast vergessenes Jubiläum: Vor 360 Jahren erste Schulstunde - Frau unterrichtete
Als ABC und Einmaleins nach Freiheit kamen
Von Albrecht Schütze
Vor 360 fahren erhielt eine Frau in der Ortschaft Freiheit den Auftrag, mit den Kindern auf der Freiheit das Lesen zu üben. Das war die Geburtsstunde der Freiheiter Schule.
Die Berufsbezeichnungen für Personen, die Kinder und Erwachsene in Schulstuben unterrichteten, waren vielfältig. Es gab es Lese-, Schreib- und Rechenmeister. Ein Schulmeister oder Lehrmeister dagegen konnte alle drei Kulturtechniken - Lesen, Schreiben, Rechnen - erfüllen.
Die ersten Anfänge in Freiheit (1637) beschränkten sich vermutlich nur auf das Lesen. Pastor Max hält 1840 in seiner Chronik schriftlich fest: „Anfänglich war zum Unterricht der Kinder auf der Freiheit nur eine Lesemeisterin, Ursula Seckels". Als Schulmeisterin wird sie 1660, ein Jahr vor ihrem Tod, unter den Comunicierten (Abendmahlteilnehmem) ausgeführt.
Vergegenwärtigt man sich die Zeit, als Ursula Seckels 1637 den Lehrauftrag übernahm, erkennt man den allgemeinen Bildungsnotstand der damaligen Zeit. Im Land herrschte große Not, denn der 30jährige Krieg (1616-1648) verschonte keine Ortschaft. Der. Konrektor des Progymnasiums, Dr.Renner, erwähnt in der Chronik von Osterode die Plünderungen aus dem 1632 in der Johannis- und Marienvorstadt, dazu die Ausschreitungen gegen die Landbevölkerung. Fünf Jahre später, am 12. September 1637, wurden abermals die Johannis- und Marienvorstadt an zwei Tagen ausgeplündert.
Abgesehen von den Kriesgunruhen mit der Begleiterscheinung der Verteuerung der Lebensmittel traten auch Krankheiten, insbesondere die Pest auf.
Genau zu diesem Zeitpunkt beginnt die Schulgeschichte in der Ortschaft Freiheit. Ein Schulhaus mag es noch nicht gegeben haben, entscheidend war, eine Person zu finden, die in schwerer Zeit die heranwachsende Jugend für die Zukunft befähigen konnte. Der Aufruf Martin Luthers (1554) „An die Ratsherren aller Städte deutschen Landes, christliche Schulen aufzurichten", hatte neben einer missionarischen Absieht den Gewinn, die Abhängigkeit von wenigen lese- und schreibkundigen Personen zu verringern.
Der aufstrebende Bürger, vor allem der Kaufherr .und Handelsherr, war an der Kunst dt» Lesens und Schreibens sehr intetteäert, um unabhängig von zweifelhaften Geschäftemachern zu werden. Freiheit, an der Handelsstraße zum Oberharz gelegen (Alte Harzstraße, Hundscherweg), bot Lese-, Schreib- und Rechenkundigen bessere Verdienstmöglichkeiten.
Dieser Sachverhalt könnte eine Erklärung für den relativ frühen Zeitpunkt des Schulunterrichts in Freiheit sein. Der Stadtplan von 1680 dokumentiert die besondere geographische Lage des Ortes Freiheit zwischen der mauerbewehrten Stadt Osterode und dem Harz.
Im Stadtgebiet gab es die Lateinschule (Kommandantenhaus) für Knaben, die Parochialschulen der Kirchengemeinden St. Jacobi und St. Marien für Jungen und Mädchen sowie eine Mädchenschule der Aegidiengemeinde. Während in den Parochialschulen vorwiegend Lesen und Schreiben vermittelt und Kirchenlieder eingeübt wurden, kam in der Mädchenschule noch Häkeln und Stricken hinzu.
Der Schulunterricht in Freiheit unterlag nicht den kirchlichen Vorschriften wie an den Parochialschulen praktiziert, denn die Ortschaft Freiheit, außerhalb der Stadtmauer gelegen, bewahrte sich eine Selbständigkeit bis in unsere Zeit (1970). Nur seelsorgerisch bestand eine enge Verbindung zur Aegidiengemeinde, die außer einigen Straßenzügen in der Stadt auch die Bewohner der Gartenhäuser außerhalb der Stadtmauer bis zur St. Mariengemeinde betreute.
Außergewöhnlich war auch die Anstellung einer Frau, denn in allen umliegenden Dörfern waren männliche Lehrpersonen eingestellt worden. Warum in Freiheit eine Lesemeisterin und kein Lesemeister den Auftrag bekam, ist nicht belegt.
Vermutlich war es eine Kostenfrage, verbunden mit dem Nachweis der Ausbildung. Die Unterschiede waren erheblich. Lehrer an Lateinschulen konnten aufgrund ihrer Bildung Bürgerrechte erwerben - Schulmeister waren von diesem Recht ausgeschlossen. Auf dem Lande wurden Lehrer mit Naturalien (Nutzung von Gartenland und Zuweisung von Brennholz) entlohnt.
In der Reformationszeit wurden die Schreib- und Lesemeister oder Lesemeisterinnen mit weiteren Aufgaben betraut und nannten sich auch Küsterund Dorflehrer. Auch die Unterscheidung Schulhalterund Schulmeister war üblich. Der Schulhalter unterrichtete nur gelegentlich, übte meist noch ein Handwerk aus, während der Schulmeister oder die Schulmeisterin ganzjährig als Lehrperson arbeitete.
Demnach war Ursula Seckels in der Ortschaft Freiheit die erste selbständige Schulmeisterin, heute hätte sie die Bezeichnung Schulleiterin. Nachweislich war sie 24 Jahre als Lehrmeisterin in Freiheit tätig, das heißt, sie prägte eine Generation und hat damit für die Freiheiter Ortsgeschichte Bedeutsames geleistet.
Heinrich Wendt, Geschichte des Welfenfürstentums Grubenhagen, des Amtes und der Stadt Osterode, S.165, 166:
VON H[ERTZOG] WOLFFGANG
H[ertzog] Wolffgang ist nach absterben seines Herrn Brüdern anno 1567 Zum Regiment kommen, hat das Land mit grossen Ruhm 28 Jahr regieret. Jhr Fürst[lich] Gn[a]d[en] haben die Stadt Osteroda herlich und statlich privilegiret, in Sonderheit mit der BrawGerechtigkeit, daß auff der Freyheit vor Osteroda kein Wein noch Frembd Bier geschencket noch daselbst gebrawet werden soll. besondern die Krügere, so des Ohrts Zusellen oder Zuschencken bedacht, solten anders kein Bier alß das, so in der Stadt Osteroda gebrawet, außschencken und außsellen, Wie solch privilegium in dem Copialbuch, fol. 236, Zufinden.
Heinrich Wendt, Geschichte des Welfenfürstentums Grubenhagen, des Amtes und der Stadt Osterode, Seite 145, 146:
VON HERTZOG HEINRICHEN, HERTZOG HEINRICHEN SOHN
Er hat die Stadt Osteroda gnädig privilegiret, daß uff der Freyheit vor Osteroda niemand Kauffmanschafft treiben solle, die wieder die Stadt wehre, es geschehe dan mit des Raths Wißen und Willen.
PRIVILEGIUM
Von Gnade Godes, wy, Albrecht, Hertoge to Brunßwick, Herr Ericken Sehligen Sohn, bekennen openbar in düßen Breue vor Uns unde H[errn] Heinricke, vnsen Veddern, Ehrn Henricke Seeligen Vnsers Brodern Söhne, des wy natürlicke Vormünder sint, Vnse Eruen Vnde alle Vnse Nakomen Vnser Herschop, dat wy umb sunderlicker Gunst Vnde willen Vnsern Leuen getruen dem Rade Vnde gemeinen Borgern to Osteroda up Unser Fryheit mit Köpen unde verköpen, dat wedder de Stadt Vaken Vnde vele gescheen iß Vnde in to körnenden tyden scheen möchte, gefriet vnde begnadet hebben ewiglicken, So det men nu fort up derselben Vnser Fryheit förder des Handels mit Kopenschop, dat wedder de Stadt wehre, nicht gehandeln schölle. Vnde geuen den obgenanten Unsern leuen getruwen, dem Rade darsüluest to Osteroda de Macht, alß wen Er jennig, des etwas mit Kopenschop up der gemelten Vnser Fryheit doen wolde, mögen se öm dat verbeden Vnde deßen ane Wandel bliuen Vnschedelick doch der Fryheit also efft jemand sick versümede edder verbrockede mit schlan edder mit andern geuerden, deme darumb mit dißer Unser Gunst unde Gnade de genante Vnse Fryheit nicht gekrencket werden, sondern deßen in Vuller Macht, so se Wenthen herto gewest ist, bliuen möge. Vnde des to einer openen Bekantnis hebben wy obgenante Forste vor Vnß Vnde Unser Mitbeschreuene dußen Breef mit Unsern anhangenden Jngesegeln witlicken besegelt. Gegeuen nach Christi Gebord Unsers H[errn] Veertein hundert jähr, darna im Veer Vnde seventigsten jähr, am Auende der Gebortt Marien1.
Anno 1471 ist H[ertzog] Albrecht mit dem Rath Zu Osteroda eins worden, daß Er uff der Burg das jahrGeld hat mögen müntzen laßen, Unschädlich des Raths Brieffen, so sie über die Müntze hatten, dan dem Rath die Müntze versetzet gewesen. Damahln hat die alte Burg noch gestanden.